Lehrveranstaltungsarten
In Anlage 2.3 (Modulbeschreibung und Lehrveranstaltungsarten) der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge wird definiert, welche Lehrveranstaltungsarten für die Berechnung des Lehraufwands zugrunde gelegt werden können.
Solange keine anderen rechtlichen Vorgaben Geltung erlangen, werden in der Kapazitätsberechnung die im jeweils gültigen Ausführungserlass für die Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität festgelegten Lehrveranstaltungsarten angewendet. Ergänzend werden die in der Empfehlung zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre in Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 14.06.2005 aufgeführten Betreuungsrelationen und Anrechnungs- und Betreuungsfaktoren verwendet.
Berechnungsparameter
Der Präsidiumsbeschluss P/806 vom 03. Juni 2016 fasst die aktuell geltenden Berechnungsparameter zusammen.