Curricularnormwerte
Der Curricularnormwert (CNW) für einen Studiengang wird in Anhang 2 der Kapazitätsverordnung festgelegt. Er stellt den Maximalwert für den Lehraufwand dar, der im Rahmen der Kapazitätsermittlung für die Ausbildung eines/einer Studierenden im jeweiligen Studiengang angerechnet werden kann (KapVO § 13 Absatz 1).
Die für die Studiengänge der Universität Kassel mit den Abschlüssen Bachelor, Master und Staatsexamen angewendeten Curricularnormwerte sind im Präsidiumsbeschluss P/656 vom 17. Januar 2022 zusammenengefasst. Die CNWs für Bachelor- und Masterstudiengänge sind entsprechend den Vorgaben des HMWK aus den CNWs fachlich verwandter Diplom- bzw. Magisterstudiengänge abgeleitet. Die CNWs für Studiengänge mit künstlerischem Abschluss sowie mit dem Abschluss Diplom sind im Anhang 2 der KapVO vorgegeben.