Kapazitätsberechnung
Die Abteilung Studium und Lehre, Sachgebiet Kapazitätsberechnung, ermittelt jährlich die Aufnahmekapazitäten für alle Studiengänge der Universität Kassel, koordiniert den Prozess zur Festsetzung von Zulassungszahlen in Abstimmung mit den Dekanaten der Fachbereiche sowie der Abteilung für Entwicklungsplanung, und bereitet die Beschlussfassung des Präsidiums vor.
Rechtliche Grundlagen
Die Kapazitätsermittlung erfolgt nach den Vorgaben der Kapazitätsverordnung (KapVO) und des Ausführungserlasses "Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität" des HMWK. Ziele sind eine erschöpfende Nutzung der Lehrkapazitäten aller Hochschulen sowie eine vergleichbare Auslastung.
Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Grundsatzurteil zum Numerus Clausus geforderte erschöpfende Nutzung der Lehrkapazitäten liegt dann vor, wenn die Lehrnachfrage dem Lehrangebot entspricht.
Kapazitätsverordnung (KapVO), KapVO-Ausführungserlass und Grundsatzurteil
Begriffe und Definition
Die Kapazitätsberechnung erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren personellen Ausbildungskapazität. Damit orientiert sie sich an dem Lehrangebot, welches sich aus den vorhandenen Lehrdeputaten aus Stellen sowie den kapazitätswirksamen Lehraufträgen zusammensetzt.
Lehrleistungen für die Studiengänge anderer Lehreinheiten ("Lehrexport" oder "Dienstleistungsexport") werden ebenfalls berücksichtigt. Sie vermindern das Lehrangebot, das für die Studiengänge der eigenen Lehreinheit zur Verfügung steht, und damit die Aufnahmekapazitäten dieser Studiengänge.
Die unterschiedlichen Strukturen und Ausbildungsaufwände der verschiedenen Studiengänge zeigen sich in zwei Kennzahlen, dem Curricularnormwert und dem Curricularwert des Studiengangs.