Genehmigungsverfahren für Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen haben den Charakter von Satzungen, die von der Universität als Selbstverwaltungskörperschaft erlassen werden. Die einzelnen Fachprüfungsordnungen werden von den Fachbereichen erarbeitet und von der Universitätsverwaltung formell und rechtlich geprüft. Anschließend werden die Fachprüfungsordnungen von den Fachbereichsräten beschlossen.
Vor ihrem In-Kraft-Treten muss der Senat der Universiät Kassel einer Prüfungsordnung zustimmen. Zur Qualitätssicherung hat der Senat dazu eine Kommission für Angelegenheiten von Studium und Lehre eingerichtet, die dem Senat Beschlussempfehlungen ausspricht. Nach der Zustimmung des Senats ist die Genehmigung der Prüfungsordnung durch das Präsidium notwendig. Mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel tritt die Prüfungsordnung dann in Kraft. Die Abteilung Studium und Lehre koordiniert das Genehmigungsverfahren.
Für die Erstellung von Prüfungs- und Änderungsordnungen gibt es einige formelle, inhaltliche und rechtliche Vorgaben, die beachtet werden sollten. Dazu finden Sie unten entsprechende Arbeitshilfen.
Wichtig für den zügigen Ablauf des Verfahrens ist eine gute Terminplanung: Zur rechtzeitigen formalen und rechtlichen Prüfung neuer Prüfungs- und Änderungsordnungen durch die Verwaltung sollten Sie sich frühzeitig (spätestens jedoch sechs Wochen vor Fachbereichsratsbeschluss) mit der Abteilung Studium & Lehre in Verbindung setzen.
Beachten Sie insbesondere bei Masterstudiengängen auch, dass bei Änderungen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens alle notwendigen Beschlüsse vorliegen müssen.
Orientieren Sie sich bei der Terminplanung bitte an den unten zur Verfügung gestellten Gremienterminen. Neue Prüfungs- und Änderungsordnungen können im Genehmigungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn die beschlossenen Ordnungen rechtzeitig - bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Senatskommission - bei der Abteilung Studium & Lehre eingereicht wurden.
Link zum Sharepoint der Senatskommission (Termine, Unterlagen etc.)
Arbeitshilfen
Vorlagen für Prüfungsordnungen
- Stammdatenblatt Fachprüfungsordnung
- Muster Fachprüfungsordnung Bachelorstudiengang
- Muster Fachprüfungsordnung Masterstudiengang
- Muster Änderungsordnung (inkl. Textbausteinen)
- Vorlage Modulbeschreibung/SPP
- Muster Berichtigung einer PO
- Muster Neufassung einer PO
- Beispiele Studienverlaufspläne
Formatierungshilfen
- Formatierungshilfe für Prüfungsordnungen (Word-Datei/als Vorlage nutzbar)
- Formatierungshilfe für Prüfungsordnungen (pdf)
Allgemeine Bestimmungen & Rahmenvorgaben
Die aktuell geltenden Allgemeinen Bestimmungen (für Fachprüfungsordnungen und Praxismodule) und Rahmenvorgaben (für das Sprachniveau und für Schlüsselkompetenzen) finden Sie auf den Prüfungsordnungs-Seiten.
Beschlüsse der Universität
Richtlinien Weiterbildungsstudiengänge (2004) |
Kriterienkatalog Guter Bachelorstudiengang (2024) |
Papier Anwesenheitslisten/Anwesenheitspflicht (2012) |
Senatsbeschluss Genehmigungsverfahren (2009) |
Übergeordnete Vorgaben
KMK-Vorgaben für die Akkreditierung (2010) |
HRK-Empfehlung Qualitätssicherung (2005) |
DQR: Qualifikationsziele (2005) |
Links
Die rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen (Hessisches Hochschulgesetz, Hessisches Lehrerbildungsgesetz, Verordnung üder die Kapazitätsermittlung, etc.) finden Sie im Online-Angebot "Bürgerservice Hessenrecht" des Hessischen Justizministeriums:
Weitere externe Links zu qualitativen Vorgaben für Studiengänge/Prüfungsordnungen:
Lehramtsstudiengänge
Unterstützung bei der Konzeption und Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen sowie bei Fragen zur Qualitätssicherung und zur Prüfungsorganisation im Lehramt bietet das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) der Universität Kassel.