Organisationsstruktur
Direktorium
Das Direktorium ist das zentrale Entscheidungsorgan des Kompetenzentrums und trifft grundlegende Entscheidungen. Die Mitglieder werden (außer der Koordination) für zwei Jahre auf der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt. Innerhalb des Direktoriums werden ein*e Sprecher*in und ein*e stellvertretende*r Sprecher*in gewählt.
Professor*innen
Prof. Dr. Holden Härtl
Prof. Dr. Isabell Hensel (2. Sprecher*in)
Prof. Dr. Elisabeth Tuider (1. Sprecher*in)
Prof. Dr. Mi You
Mitarbeiter*innen
Verena Hucke, M.A.
Dr. Inga Nüthen
Studierende
Nat Schug
Beratende Mitglieder
Dr. Barbare Janelidze (Koordination)
Erweitertes Direktorium
Das Erweiterte Direktorium berät das Direktorium, auch bei zentralen Strukturentscheidungen. Es besteht aus der Leitung der Stabstelle Gleichstellung und Vertreter*innen der Zentren, Forschungscluster und beteiligten Fachbereiche der Universität Kassel (bei Mitgliedschaft im Zentrum für Geschlechterforschung).
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus allen am Kompetenzzentrum beteiligten Wissenschaftler*innen und Studierenden. Bei der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung berichtet der*die 1. Sprecher*in über die Entwicklungen und Arbeiten des Kompetenzzentrums sowie über die wesentlichen Strukturentscheidungen des vorangegangenen Jahres. Alle Mitglieder können ihre Arbeitsergebnisse vorstellen und zukünftige Forschungsvorhaben, Maßnahmen der Nachförderung und ähnliches vorstellen und besprechen. In ihr können von den Mitgliedern alle wissenschaftlichen und organisatorischen Fragen des Kompetenzzentrums thematisiert werden.
Die Mitgliederversammlung wählt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder das Direktorium für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Mitgliedschaft
Alle Mitglieder der Universität Kassel können die Mitgliedschaft im Zentrum schriftlich beantragen. In diesem Antrag sollen die inhaltlichen Bezüge zu einer intersektionalen, interdisziplinären und internationalen Geschlechterforschung dargelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Direktorium, im Fall der Aufnahme professoraler Mitglieder mit Zustimmung des Präsidiums, über die Aufnahme der neuen Mitglieder.