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Informationen für Seiteneinsteigende in das Kernstudium

Für Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Gymnasien (L3):

Grundlegende Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung.

Senden Sie ihre vollständigen Antragsunterlagen für das Kernstudium bitte per Mail an wechsel.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de .  

Zuständiger Fachvertreter für Anerkennungsempfehlungen ist der Vorsitzende des Modulprüfungsausschusses Kernstudium (Herr Prof. Dr. Martin Hänze). 

Für Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BA/MA L4) wenden Sie sich bitte an das Institut für Berufsbildung, Fachbereich 07.

Weiteres

  • Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Gymnasien (L3) mit Abschluss Erstes Staatsexamen
    Grundlegende Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung.
    Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen für die Anerkennungsempfehlung  für das Kernstudium bitte per Mail an wechsel.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de . Fachvertreter für Anerkennungsempfehlungen für das Kernstudium ist der Vorsitzende des Modulprüfungsausschusses Kernstudium (Herr Prof. Dr. Martin Hänze). 

     

    Beachten Sie bitte diese Ausnahme:
    Keine Anerkennungsempfehlungen werden vom Teilstudiengang Kernstudium erstellt für die universitätsinternen Lehramtsstudiengangswechsler*innen von
    ⦁    L1
    ⦁    L2
    ⦁    L3
    ⦁    L4
    zu
    ⦁    L1
    ⦁    L2
    ⦁    L3
    Anerkennungen für das Kernstudium beantragen Sie in diesen Fällen bitte direkt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel.
     

  • Für die Studiengänge der Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BA/MA L4)
    Wenden Sie sich bitte bezüglich der universitätsinternen Anerkennung an das Institut für Berufsbildung, Fachbereich 07.

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