Masterarbeit

Die Masterarbeit befähigt die Studierenden, eigenständig wissenschaftliche Daten zu generieren und zu veröffentlichen. Die Studierenden entwickeln eine Forschungsarbeit ihrer Wahl, in der sie ihre Erfahrungen zusammenfassen, methodische Sicherheit dokumentieren, die Ergebnisse analysieren und vor dem Hintergrund des internationalen Forschungsdiskurses reflektieren.

 

  • Verleihung des Mastergrades: Wenn Sie einen Master of Science anstreben, muss das Thema und der Erstbetreuende aus dem Bereich Agriculture and Ecology stammen. Wenn Sie einen Master of Arts anstreben, muss das Thema und der Erstbetreuende aus dem Bereich Society and Environment stammen.
  • Thema: aktuelle Angebote auf der Lernplattform Moodle
  • Umfang: ca. 40.000 Wörter, der Umfang wird mit den beiden Betreuer:innen begrenzt, damit die Frist zur Fertigstellung eingehalten werden kann.
  • Betreuung: zwei Prüfer:innen

  • Anmeldung: Einreichung des Formulars und der Anlagen im Studiensekretariat am zweiten Montag eines jeden Monats; zum Zeitpunkt der Anmeldung dürfen noch maximal 12 Credits offen sein. Es ist darzulegen, wie die fehlenden Credits bis zur Abgabe der Masterarbeit nachgeholt werden sollen.
  • Zulassung: Die Zulassung erfolgt eine Woche nach Prüfung der Unterlagen.
  • Abgabe: In der Regel drei gebundene Exemplare (keine Ringbindung) sowie ein USB-Stick mit einer vollständigen Fassung und einer anonymisierten Fassung (ohne Titelblatt und Selbstständigkeitserklärung) als pdf-Dateien im Studiensekretariat (wenn die Prüfer:innen mit einer eigenen digitalen Kopie einverstanden sind, können auch mehrere USB-Sticks entsprechend abgegeben werden. Die Sticks können anschließend im Studiensekretariat oder bei den Prüfer:innen abgeholt werden); eine vorzeitige Abgabe ist frühestens nach 18 Wochen möglich.
  • Verlängerung: Ärztliche Atteste können die Abgabefrist verlängern, wenn sie innerhalb von drei Tagen im Studiensekretariat eingereicht werden. Verlängerungsanträge aus anderen triftigen Gründen müssen vor dem Abgabetermin unter Angabe der Gründe und mit Genehmigung/Unterschrift des Erstbetreuers beim Prüfungsausschuss (über das Studiensekretariat) eingereicht werden.
  • Mündliches Kolloquium: Das mündliche Kolloquium findet mit den beiden Betreuenden frühestens zwei und spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt. Die Teilnahme am Kolloquium setzt voraus, dass alle Leistungspunkte des Studiengangs erworben wurden und die Masterarbeit mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde. Der Termin wird von den Studierenden direkt mit den Prüfer:innen vereinbart und dem Studiensekretariat bei Abgabe der Arbeit mitgeteilt. Im Kolloquium wird die Arbeit 30 Minuten lang vorgestellt und es werden Fragen von den Prüfer:innen gestellt, die auch verwandte Wissensgebiete berühren können. Die Dauer des Kolloquiums beträgt insgesamt 60 Minuten. Ein Antrag auf Online-Abschluss kann mit Begründung beim Studiensekretariat eingereicht werden.

Wenn Sie sich nicht für das folgende Semester zurückmelden wollen, müssen Sie Ihre Zeit so einplanen, dass das mündliche Kolloquium bis Ende März oder spätestens Ende September stattfindet. Andernfalls müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Findet das mündliche Kolloquium bis Ende April oder spätestens Ende Oktober statt, kann der Semesterbeitrag über den ASta (Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Kassel) vollständig zurückerstattet werden.