Praktikum
Die Prüfungsordnung sieht ein 10-wöchiges berufsorientierendes Praktikum (390 Stunden) vor. Sie können das Praktikum entweder am Stück oder in zwei Teilen absolvieren. Achten Sie darauf, dass jeder Praktikumsteil mindestens 150 Stunden umfasst, da er sonst nicht anrechenbar ist. Längere Praktika sind natürlich ohne Probleme anrechenbar. Sie können das Praktikum auch entweder in Voll- oder Teilzeit absolvieren.
In einem Urlaubssemester können Sie kein Pflichtpraktikum absolvieren. Genauere Informationen zum Praktikum finden Sie hier
Achtung! Zur Erfüllung der Anforderungen der Approbationsordnung bzw. wenn Sie den Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ mit Approbation anstreben, ist das Praktikum in ein mind. 150 Stunden umfassendes Orientierungspraktikum (erstes Teilpraktikum) und eine mind. 240 Stunden umfassende berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT I, zweites Teilpraktikum) zu gliedern. Das Orientierungspraktikum kann ab dem 1. Semester absolviert werden, die berufsqualifizierende Tätigkeit erst ab mindestens 60 Credits. Es können auch beide gemeinsam in einem 390 stündigen Block nach der Absolvierung von mindestens 60 Credits absolviert werden. Wenn die Praktika einzeln absolviert werden, muss zuerst das Orientierungspraktikum durchgeführt werden. Außerdem muss die BQT I in einer Einrichtung der Gesundheitsversorgung durchgeführt werden, in der hauptamtlich Psychotherapeut:innen, psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapet:innen beschäftigt sind. Sie müssen hierbei nicht direkt von einem:einer approbierten Psycholog:in betreut werden, es reicht, wenn die Person einen Abschluss in Psychologie hat. Genauere Informationen finden Sie hier.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung des Praktikums an, ob es sich um Ihr erstes Teilpraktikum, also das OrPra handelt oder um das zweite, also die BQT I. Für die BQT I senden Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht mit, aus der hervorgeht, dass Sie bereits 60 Credits absolviert haben. Wollen Sie beide Praktika in einem langen Gesamtpraktikum absolvieren, gelten die Bedingungen der BQT I, also ein Nachweis über 60 ECTS.
Wenn Sie die BQT I außerhalb unserer Kooperationseinrichtungen absolvieren möchten, muss im Vorfeld ein Einzelpraktikumsvertrag zwischen der Einrichtung und der Universität abgeschlossen werden. Dies benötigt Vorlaufzeit, melden Sie sich daher mindestens zwei Monate vor geplantem Praktikumsstart bei der Praktikumskoordination. Wenn Sie die BQT I bei einer unserer Kooperationspartner absolvieren, melden Sie dies bitte erst kurz vor Start an, damit auch die 60 ECTS zur Anmeldungszeitpunkt in jedem Falle vorliegen.
Wenn Sie keine Approbation anstreben, können Sie das Praktikum in jeglichen psychologischen Tätigkeitsbereichen, unter Betreuung einer Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, oder M.Sc. in Psychologie) absolvieren, nachdem Sie mindestens 60 ECTS erreicht haben. Senden Sie bei der Anmeldung bitte eine aktuelle Leistungsübersicht mit.
Detailliertere Informationen zum Praktikum
Informationsblatt für Praktika im B.Sc. 2024
Informationsvideo zum Praktikum 2021
PowerPoint-Folien Paktikumsinformation 2022
Formular zur Anmeldung des Praktikums
Anmeldeformular Berufsorientierendes Praktikum
Formular zur Bescheinigung des Praktikums und Fragebogen
Bescheinigung Berufsorientierendes Praktikum (OrPra, BQT-I, nicht-klinisch)
PO 2021
Für das nicht-klinische Berufspraktikum suchen Sie sich bitte selbstständig einen Praktikumsplatz, der den Vorgaben der Prüfungsordnung entspricht. Das Praktikum soll an einer Einrichtung absolviert werden, die hauptamtlich eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc. in Psychologie) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt, die die Anleitung und Praktikumsbetreuung übernimmt. Geeignete Praktikumsstellen suchen sich die Studierenden in der Regel selbst. Eine Liste für nicht-klinische Praktikumsplätze finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich jedoch auch eigene Praktikumsstellen im In- und Ausland suchen. Die eigenverantwortliche Suche Ihres Praktikums ermöglicht es Ihnen, das Praktikum interessengeleitet durchzuführen und soll Sie auf die spätere Arbeitsplatzsuche vorbereiten.
Für das Orientierungspraktikum suchen Sie sich bitte ebenfalls selbstständig einen Praktikumsplatz, der den Vorgaben für das OrPra entspricht. Klären Sie dies entsprechend im Vorfeld mit der Einrichtung und der modulverantwortlichen Person für Praktika ab.
Für die BQT I haben wir einige Kooperationseinrichtungen in der Region, bei denen Sie für ein BQT-I-Praktikum anfragen können. Diese finden Sie hier (die Liste wird kontinuierlich erweitert). Dort ist gewährleistet, dass die o.g. Rahmenbedingungen erfüllt werden. Das Praktikum in einer dieser Einrichtungen zu absolvieren ist der zu bevorzugende Weg!
Sie können sich für die BQT I auch selbstständig einen Praktikumsplatz suchen, der die Punkte zur BQT-I erfüllt. In diesem Fall müssen wir einen Vertrag über die Laufzeit des Praktikums schließen, aus dem hervorgeht, dass die Vorgaben der Approbationsordnung erfüllt werden. Weisen Sie die Einrichtung daher im Vorfeld auf diesen Umstand hin. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Vorgaben dort erfüllt werden, senden Sie der Einrichtung die Praktikumsbescheinigung BQT-I zu, dort sind die relevanten Punkte aufgeführt und die Einrichtung kann Ihnen rückmelden, ob die Punkte dort erfüllt werden. Der Vertragsabschluss benötigt ausreichend Vorlaufzeit, melden Sie sich daher spätestens ein bis zwei Monate vor geplantem Praktikumsbeginn bei der Praktikumskoordination, um dies in die Wege zu leiten.
Achtung: Forschungspraktika sind in der Regel nicht für das Orientierungspraktikum und die BQT-I (also einen approbationskonformen Studienabschluss) geeignet.
Sie können auch im wissenschaftlichen Kontext ein Praktikum absolvieren. In diesem Fall wenden Sie sich am Besten an die betreffenden Mitarbeitertenden.
Das Forschungspraktikum kann in der vorlesungsfreien Zeit als auch in der Vorlesungszeit absolviert werden, als Vollzeit- oder auch als Teilzeitpraktikum.
Diese Absprachen regeln Sie alle direkt mit der betreuenden Person.
Nachdem Sie sich beide geeinigt haben, muss die betreuende Person einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, in dem Ihre Aufgaben eindeutig notiert sind. Dies soll Ihnen einen möglichst umfassenden Einblick in das Arbeitsgebiet der Forschung ermöglichen.
Die Anmeldung bei der Modulverantwortlichen des Praktikums (Geraldine Jung, praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de) liegt in Ihrer Verantwortung.
Vor Antritt des Praktikums muss die Stelle durch die Modulverantwortliche Person genehmigt werden. Schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und ggf. weitere Nachweise (Leistungsübersicht für BQT I) an praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmledung
Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie bitte folgende Unterlagen elektronisch als pdf an die Modulverantwortliche des Praktikums (praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de) ein:
- eine von der Einrichtung ausgefüllte und unterzeichnete Praktikumsbescheinigung
und - einen Praktikumsbericht auf Basis der offenen Fragen im Dokument "Fragebogen zum Praktikum" (Umfang: 6 - 8 Seiten für das Gesamtpraktikum im Fließtext, d.h. wenn Sie das Praktikum in zwei Teilpraktika unterteilt haben 3 Seiten OrPra und 3 Seiten BQT I). Achten Sie bitte darauf, dass der Fragebogen und die Bescheinigung korrekt ausgefüllt sind.
Die Unterlagen werden dann normalerweise innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet und in Ihrer Leistungsübersicht verbucht
Ein Auslandspraktikum ist möglich, wenn Sie im nicht-klinsichen Zweig studieren und, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden für das OrPra.
Setzen Sie sich bitte bei Interesse mit den Modulverantwortlichen für die Praktika in Verbindung.
Das Praktikum im Überblick
| B.Sc. Psychologie PO 2021 mit Approbationswunsch | B.Sc. Psychologie PO 2021 ohne Approbationswunsch | |
Inhalte/ Einrichtung | psychologische Berusfelder mit klinischem Schwerpunkt; Einrichtungen der Gesundheitsversorgung | psychologische Berufsfelder | |
Frühester Zeitpunkt | Orientierungspraktikum ab dem 1. FS, BQT I erst nach dem Erreichen von mind. 60 ECTS | nach dem 4. FS oder nach Erreichen von mind. 60 ECTS | |
Verantwortliche/r |
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