FAQ
Frequently asked questions von Studierenden
Um am Studienprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens ein Semester an der Universität Kassel studiert haben. Davon ausgenommen sind Studierende in Masterstudiengängen sowie Promovierende.
Ja, dies ist prinzipiell auch möglich.
Eine Anmeldung ist in der Regel bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit möglich.
Nein, eine Prüfungsanmeldung über den eCampus ist nicht möglich. Bitte füllen Sie für Prüfungsleistungen den Vordruck für Leistungsnachweise aus und lassen ihn von Ihren Lehrenden unterschreiben und stempeln.
Dies ist möglich, jedoch nicht notwendig. Es wird Ihnen empfohlen, die jeweiligen Lehrenden in der ersten Sitzung darauf hinzuweisen, dass Sie innerhalb des Studienprogramms an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Insbesondere in Zeiten der Pandemie und bei Online-Formaten kann eine vorherige Anmeldung per E-Mail hilfreich sein, damit Sie wichtige Informationen auch dann erhalten, wenn Sie sich nicht über den eCampus anmelden können.
Für einen Leistungsnachweis ist eine benotete Prüfungsleistung, beispielsweise durch ein Referat, eine Sitzungsgestaltung, ein Portfolio oder eine schriftliche Ausarbeitung, zu erbringen. Art und Umfang des Leistungsnachweises liegen letztlich im Ermessen der jeweiligen Lehrenden.
Ja, alle drei Leistungsnachweise müssen benotet werden.
Die Scheine müssen vom jeweiligen Fachbereich bzw. Fachgebiet oder Institut gestempelt werden, in dem Sie den Leistungsnachweis erworben haben.
Nein, das ist leider nicht möglich, da Leistungsnachweise nicht doppelt angerechnet werden können. Entweder erwerben Sie einen Leistungsnachweis für Ihr reguläres Studium oder fürs Studienprogramm.
Ja, dies ist nach Absprache möglich, wenn die Veranstaltungen und die erbrachte Prüfungsleistung unseren Vorgaben entsprechen und der Leistungsnachweis nicht für das reguläre Studium angerechnet wird. Hierüber entscheidet die Programmkommission des Studienprogramms.
Am besten sollte eine solche Absprache vor dem Auslandssemester erfolgen.
Die Regelstudienzeit für das Studienprogramm beträgt vier Semester.
Ja, dies ist möglich, wenn es für die Verzögerung triftige Gründe gibt. Sie können eine Verlängerung, um ein Semester schriftlich beantragen. Hierüber entscheidet im Einzelfall die Programmkommission des Studienprogramms.
Alle drei Leistungsnachweise müssen im Original mit Stempel und Unterschrift der Lehrpersonen bei der Koordination eingereicht werden. Digitale Einsendungen durch Studierende können nicht berücksichtigt werden.
Um sich vom Studienprogramm abzumelden, genügt es, eine entsprechende E-Mail an die Koordination des Studienprogramms zu senden.
Frequently asked questions von Lehrenden
Für einen Leistungsnachweis ist eine benotete Prüfungsleistung, beispielsweise durch ein Referat, eine Sitzungsgestaltung, ein Portfolio oder eine schriftliche Ausarbeitung zu erbringen. Letztlich liegt es im Ermessen der jeweiligen Lehrenden, was für einen Leistungsnachweis erbracht werden muss.
Ja, die Leistungsnachweise müssen benotet werden.
Noten sollten in Dezimalzahlen angegeben werden und können um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden (1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3 etc.). Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.
Für einen Leistungsnachweis werden 4 Credits vergeben.
Die Leistungsnachweise sollen vom jeweiligen Fachbereich, Fachgebiet oder Institut gestempelt werden, dem die Lehrenden angehören.
Nein, die Noten brauchen nicht bei den jeweiligen Fachbereichen eingetragen werden. Die Studierenden reichen die Leistungsnachweise mit der Note bei der Koordination ein, die alles Weitere verwaltet.
Alle drei Leistungsnachweise werden von den Studierenden im Original mit Stempel und Unterschrift der Lehrpersonen bei der Koordination eingereicht. Digitale Einsendungen durch Studierende können nicht berücksichtigt werden.