Umgang mit Gefahrstoffen

Die Unfallkassen als berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungsträger haben die, sich aus der Arbeitsschutzgesetzgebung ergebenden Pflichten zum Umgang mit Gefahrstoffen an Hochschulen wie folgt geregelt:

CLAKS Gefahrstoffkataster

CLAKS ist eine zentrale Datenbank, die umfassende Informationen zu Chemikalien und Gefahrstoffen enthält und mit dem ein Gefahrstoffkataster angelegt werden kann.

Verantwortung Umgang mit Gefahrstoffen

Verantwortlich für die Erfüllung der Pflichten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im staatlichen Hochschulbereich neben den vertretungsberechtigten Organen der Länder (in der Regel die Kultus- oder Wissenschaftsminister) die Personen, die in Hochschulen Leitungsaufgaben wahrnehmen, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. Dazu gehören entsprechend der Ausgestaltung durch das Hochschulrecht der Länder insbesondere die Hochschulleitung (Präsident, Rektor oder Kanzler), die Leitung der Fachbereiche und Institute sowie die Hochschullehrer.

Weitere Informationen zur Verantwortungsdelegation...

Weitere Informationen zur Verantwortungsdelegation an der Universität Kassel finden Sie im Bereich.

Verantwortung im AGU


Laborinformation DGUV I 213-850

In der DGUV Information 213-850 – Sicheres Arbeiten in Laboratorien finden Sie nützliche Infos und Hilfsmittel zu Tätigkeiten im Labor. Auch in englischer Sprache verfügbar!

Laborinformation DGUV I 213-850: Mehr lesen

Si­cher­heit im che­mi­schen Prak­ti­kum

In der DGUV Information Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum sind nützliche Informationen zur Sicherheit im Praktikum verfügbar.

Si­cher­heit im che­mi­schen Prak­ti­kum: Mehr lesen

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
in Hochschulen

Die Information beschreibt allgemeine Betriebsbestimmungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Pflichten des Arbeitgeber und der Beschäftigten.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br/>in Hochschulen: Mehr Infos

Gefahrstoffe in Werkstätten

Die Information Gefahrstoffe bei Werkstattarbeiten informiert in einem allgemeinen Teil und einem fachspezifischen Teil über mögliche Gesundheitsgefahren und geeignete Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Gefahrstoffe in Werkstätten: Mehr Infos

Ausgangsstoffgesetz - Prävention des kriminellen Missbrauchs von Chemikalien

Die EU-Verordnung 2019/1148 über die „Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“ und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) enthält Regelungen, um eine Bedrohung durch selbst hergestellte Explosivstoffe zu verhindern. Zu diesen, als Ausgangsstoffe bezeichnete Chemikalien, gehören z.B. Aceton, Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure sowie weitere, in Laboren übliche Substanzen. Für diese Stoffe gelten spezielle Bestimmungen für Einkauf, Lagerung, Verwendung, Bereitstellung und Entsorgung.

Welche Regelungen sind zu beachten?

  1. Besitzverbot für Privatpersonen bei besonders kritischen, sog. beschränkten Ausgangsstoffen
  2. Unterrichtung der Lieferkette / Endverbleibserklärung (Relevant für Einkauf, Weitergabe oder Entsorgung der betreffenden Chemikalien)
  3. Einrichten von Maßnahmen zum Erkennen verdächtiger Transaktionen, Abhandenkommen oder Diebstahl
  4. Meldepflicht für verdächtige Transaktionen, Abhandenkommen oder Diebstahl

MELDEPFLICHT INNERHALB VON 24 STUNDEN

Für den Fall des Abhandenkommens, Diebstahls oder bei verdächtigen Transaktionen besteht eine unverzügliche Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden direkt an das Landeskriminalamt (LKA) sowie eine parallele Meldepflicht innerhalb der Universität.
Kontaktdaten siehe Download


Ein­fa­ches Maß­nah­men­kon­zept Ge­fahr­stof­fe (EMKG)

Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA ist eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es richtet sich an Verantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und überbetriebliche Beratungsdienste.

Auf den Seiten des BAuA finden sie auch Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben.


Flusssäure

Flusssäure ist ein starkes Kontaktgift. Bei ihrer Verwendung im Labor ist erhöhte Vorsicht geboten! Die Gefährlichkeit wird dadurch noch erhöht, dass sie sofort von der Haut resorbiert wird. Fluorwasserstoff verursacht schwere, tiefgehende Verätzungen der Haut, die zunächst täuschend harmlos wirken!

Notfallvorsorge Umgang mit Flusssäure

  • eine Ersatzstoffprüfung und soweit keine Substitution möglich ist, technische und persönliche Schutzmaßnahmen!
  • Notfallplan und Betriebsanweisung sind zu erstellen und es muss eine regelmäßige Unterweisung der Personen erfolgen, die mit Flusssäure arbeiten.
  • Als Notfallmedikament muss Calciumgluconat-Gel vorgehalten werden.
  • Eine Augendusche und eine Notdusche muss in ummittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes vorhanden sein.

Calciumgluconat-Gel erhalten Sie auf Rezept

Calciumgluconat-Gel erhalten Sie auf Rezept.

Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns und/oder unserer Betriebsärztin auf!


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