Gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallkasse Hessen ist eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und hat die Aufgabe Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abzusichern.

Die Versicherten sind kraft Gesetzes bei Unfällen und gegen die Folgen und Risiken von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin versichert.


Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten Beschäftigten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von unseren Mitgliedsbetrieben gezahlt.


Dadurch sind diese im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftpflicht ihren Arbeitnehmer*innen gegenüber befreit.

UKH Büro Nordhessen

Wilhelmshöher Allee 268
34131 Kassel


+49 561 72947-0 (Telefon)

Schulungen und Termine

Die Unfallkasse Hessen (UKH) bietet kostenfrei Seminare und Qualifizierungsangebote an.
Das aktuelle Angebot und die ausführlichen Seminarbeschreibungen stehen online im Internetangebot der UKH.

Unfallmeldung erstellen (Hochschulintern)

Informationen zu Ab­lauf, Fristen und Form einer Unfallmeldung sowie Vorlage zur Erstellung der Un­fall­mel­dung

Eine Unfallanzeige ist immer dann erforderlich, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat. Die Unfallanzeige ist an Abteilung Personal und Organisation zu senden.

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