AGU-Handbuch Labor/Werkstatt
Überblick
Eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist unerlässlich, um die internen Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz zu regeln.
Sofern der Leiter der Einrichtung die Aufgaben im AGU nicht vollständig selbst wahrnimmt, können Zuständigkeiten für einzelne Aufgaben festgelegt werden.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Fachvorgesetzten bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und informieren über festgestellte Sicherheitsprobleme.
Mit der Pflichtenübertragung sollen die Aufgabenverteilung in der Arbeitsgruppe sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Aufgaben eindeutig geklärt werden.
- Formblatt zur Aufgabenübertragung im AGU
- Formblätter zur Bestellung:
Laserschutzbeauftragter, Kranführer, Bediener Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge
Der Gefährdungsbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Sie ist vor Beginn aller Arbeitsprozesse durchzuführen und kann in vier Schritten erstellt und umgesetzt werden:
1. AGU-Handbuch (Basisdokumentation) bearbeiten und mit "AGU-Checkliste Gefährdungsbeurteilung" abgleichen
Die AGU-Checkliste enthält eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise:
2. Fachspezifische Gefährdungen mit der AGUM-Gefährdungsbeurteilungsdatenbank ermitteln
- AGUM Gefährdungsbeurteilungsdatenbank 2.0
Alternative: Die fachspezifische Gefährdungsbeurteilung kann auch mit einer Excel-Liste erstellt werden (nur für Geübte zu empfehlen): Gefährdungsbeurteilung Excel-Tabelle
3. Gefährdungsbeurteilung freigeben und dokumentieren
- Die Gefährdungsbeurteilungen nach Punkt 1. und 2. sind von der/dem Leitungsverantwortlichen zu erstellen und ohne Unterschrift gültig. Die Aufgabe kann auch von einer/m Mitarbeiter/in übernommen werden; in diesem Fall ist das Ergebnis von der/dem Vorgesetzten freizugeben.
- Die Gefährdungsbeurteilungen werden in Kap. 3.1 des AGU-Handbuchs abgelegt. Die Durchführung wird hierdurch dokumentiert und kann bei Bedarf gegenüber Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden.
4. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unterweisen
- Die identifizierten Gefahren und die zu ergreifenden technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen sind den Beschäftigten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mitzuteilen (Unterweisung).
Das Arbeitsblatt Bildschirmarbeitsplatz ist Bestandteil der Basisdokumentation (3.1, Nr 1.) und gibt in kurzer Form die Vorgaben und Empfehlungen wieder, wie Büroarbeitsplätze sicher und ergonomisch zu gestalten sind.
- Arbeitsblatt Bildschirmarbeitsplatz (Checkliste) (deutsch)
- worksheet of VDU work (Checklist) (englisch)
Bei Einstellung oder bei einer (wesentlichen) Änderung der Tätigkeiten ist von der/dem Vorgesetzen der Beurteilungsbogens Arbeitsmedizinische Vorsorge auszufüllen und mit dem Einstellungsantrag, bzw. bei Änderung der Tätigkeiten an die Abteilung Personal und Organisation zu senden.
- Beurteilungsbogen Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Information zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge an der Universität Kassel
Die Beschäftigten erhalten durch Abteilung Personal und Organisation zeitnah eine Einladung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sobald diese Einladung vorliegt, kann der/die Beschäftigte ein Termin mit der Betriebsärztin im Arbeitsmedizinischen Zentrum des medical airport service in Kassel vereinbaren.
Die Beschäftigten werden zudem einmal jährlich per E-Mail von Gruppe Arbeitssicherheit und Umweltschutz auf das Angebot Arbeitsmedizinischer Vorsorge hingewiesen (Angebotsvorsorge).
Im Hautschutzplan sind die zum Schutz der Haut anzuwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel aufgeführt. Er ist den Beschäftigten als Aushang bekannt zu geben.
Bei Tätigkeiten, bei denen eine Gesundheitsgefährdung durch technische bzw. organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden kann, muss geeignete PSA zur Verfügung gestellt werden.
Die Labor- und Werkstattordnung beschreibt die auftretenden Gefahren, legt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln fest und regelt den Umgang mit Gefahrstoffen.
Arbeitsmittel müssen in wiederkehrenden Abständen geprüft werden. Um dies fristgemäß erledigen zu können, müssen die Arbeitsmittel in einem Kataster zusammengestellt werden.
Die Gefahrstoffverordnung fordert ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Dies kann mit einer Exceltabelle oder mit einem elektronischen Gefahrstoffkataster erfolgen.
Betriebsanweisung beschreiben die von Gefahrstoffen, Maschinen und Arbeitsverfahren ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt und legen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln fest.
An allen Standorten werden zu festgelegten Terminen Sonderabfälle angenommen. Für die Annahme gelten bestimmte Kriterien, die wir auf unserer Homepage zusammengestellt haben.
Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Körper- und Augennotduschen sind mindestens einmal monatlich durch eine beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit zuprüfen.
Abzüge müssen regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft und dokumentiert werden. Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mit Hilfe einer Checkliste durchführen. Leitern mit Mängeln sind der weiteren Benutzung zu entziehen.
Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Die Prüfungen sollten im Abstand von nicht mehr als einem Jahr erfolgen.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind die Fachbereiche, Fachgebiete und Zentralen Einrichtungen verpflichtet, die elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel in ihrem Zuständigkeitsbereich einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Prüfpflichtig sind alle ortsfesten (i.d.R. alle 4 Jahre) und alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte (i.d.R. alle 2 Jahre).
Für die Durchführung der Prüfungen wurde die Leistung ausgeschrieben und ein Rahmenvertrag mit der beauftragten Prüffirma abgeschlossen. Ansprechpartner innerhalb der Universität ist die Gruppe Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Herr Bedi.
Zur finanziellen Entlastung der Fachbereiche, Fachgebiete und zentralen Einrichtungen werden die Prüfungen mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % unterstützt. Welche Leistungen von den Prüfbereichen zu erbringen sind, können Sie dem beigefügten Informationsschreiben sowie dem Workflow entnehmen.
Kühlschmierstoffe müssen entsprechend eines Prüfplans geprüft werden. Auf Grundlage der Prüfergebnisse sind notwendige Maßnahmen durchzuführen.
Maßnahmen zum Brandschutz werden in der Brandschutzordnung festgelegt. Die Einhaltung der Vorgaben ist notwendig, damit im Brandfall alle sicher das Gebäude verlassen können.
Erste-Hilfe Kästen müssen regelmäßige kontrolliert und auf Vollständigkeit geprüft werden. Es empfiehlt sich, diese Kontrollen mindestens im Jahresrhythmus durchzuführen.
Eine Unfallanzeige ist immer dann erforderlich, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine Behandlung durch den Durchgangsarzt, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat.
Der Notfall- und Alarmplan bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner im Notfall. Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur weiteren Bearbeitung bereit.
Go-Link dieser Seite: www.uni-kassel.de/go/agu-handbuch